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   BAG, 17.01.1985 - 6 AZR 268/82   

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https://dejure.org/1985,2731
BAG, 17.01.1985 - 6 AZR 268/82 (https://dejure.org/1985,2731)
BAG, Entscheidung vom 17.01.1985 - 6 AZR 268/82 (https://dejure.org/1985,2731)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 1985 - 6 AZR 268/82 (https://dejure.org/1985,2731)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übertragung von Urlaubstagen in das nächste Jahr bei fortlaufender Krankheit des Arbeitnehmers - Auslegung des Tarifvertrages über den weiteren Übergang von Urlaub - Erlöschen des Urlaubs bei Nichtannahme durch Arbeitsunfähigkeit - Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 7
  • NZA 1985, 428 (Ls.)
  • BB 1985, 998
  • JR 1986, 440
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

    Auszug aus BAG, 17.01.1985 - 6 AZR 268/82
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt das Urteil vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - zur Veröffentlichung bestimmt) entsteht der Urlaubsabgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs mit Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis.
  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Diese Voraussetzung kann auch bei Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers erfüllt sein (Aufgabe von BAGE 46, 224 = NZA 1985, 156 und von NZA 1985, 428 L).

    Soweit der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts zu dieser Frage bisher eine andere Auffassung vertreten hat (vgl. Urteile vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung und vom 17. Januar 1985 - 6 AZR 268/82 - BAGE 48, 7 = AP Nr. 20 zu § 7 BUrlG Abgeltung) hält der erkennende Senat daran nicht fest.

  • BAG, 11.02.1988 - 8 AZR 396/85

    Entfallen des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung bei fortgesetzter Arbeitsunfähigkeit

    Der Sechste Senat und ihm folgend der erkennende Senat haben mehrfach dargelegt, aus welchen Gründen auch die Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs von der Fähigkeit des Arbeitnehmers abhängt, nach dem Arbeitsvertrag geschlossene Leistungen zu erbringen (vgl. dazu u.a. die Urteile des Sechsten Senats vom 17. Januar 1985 - 6 AZR 268/82 -, vom 7. März 1985 - 6 AZR 334/82 - und vom 7. November 1985 - 6 AZR 202/83 -, BAGE 48, 7; 48, 186 und 50, 107 = AP Nr. 20, 21 und 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung, sowie des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, vom 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie vom 29. April 1987 - 8 AZR 32/85 -, - 8 AZR 52/85 - und - 8 AZR 664/84 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 24.03.1988 - 8 AZR 481/85

    Tariflicher Urlaubsabgeltungsanspruch eines Schwerbehinderten

    Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 1. April 1983 (§ 34 Abs. 2 EKT, vgl. dazu BAGE 48, 7 = AP Nr. 20 zu § 7 BUrlG Abgeltung) hat sich dieser Urlaubsanspruch in einen Urlaubsabgeltungsanspruch umgewandelt, weil wegen der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit des Klägers der Urlaub nicht gewährt werden konnte (§ 30 Satz 1 EKT).
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